Informationen zur gymnasialen Oberstufe

Vorbemerkung: Diese Zusammenfassung soll einer schnellen Übersicht über die Abläufe in der Oberstufe diesen. Sie soll die wichtigsten Punkte zusammenfassen und erläutern, ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

Bitte lesen Sie zur genaueren Information und zu speziellen Fragestellungen die entsprechenden Stellen im „Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe“. Hier ist alles ausführlich und gut verständlich erklärt. Jede/r Schüler/in erhält den Leitfaden in der 10. Klasse. Zudem kann der Leitfaden unter dem Link https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Abitur+und+Oberstufe als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen an einen der Oberstufenberater des LFG:

  • Frau Gallenstein
  • Herr Kühne
  • Frau Sprinz

1. Allgemeines

Auch in der Kursstufe gilt selbstverständlich die Präsenzpflicht; Fehlzeiten müssen entschuldigt werden.

Die beiden Kursstufen I und II bilden eine Einheit; zwischen ihnen findet keine Versetzung statt.

Die Oberstufe ist in halbjährigen Kursen organisiert; jeder Kurs wird am Ende des Halbjahres benotet.

Man unterscheidet vier Halbjahre: KS 1.1, 1.2, 2.1, 2.2; für jedes gibt es ein separates Zeugnis. Darin werden die Noten der halbjährigen Kurse aufgeführt.

Zudem werden in allen vier Zeugnissen Noten für Verhalten und Mitarbeit aufgeführt, sowie die Anzahl der unentschuldigten Fehlstunden angegeben.

Die Benotung erfolgt nach einem Schema von 0 bis 15 Notenpunkten (NP).

Kurse mit 0 NP gelten als nicht besucht.

Kurse mit unter 5 NP nennt man „Unterkurse“ (UK).

Zusätzlich zu den Klausuren müssen in den ersten drei Halbjahren drei GFS in verschiedenen Fächern gehalten werden. Ihre Note zählt wie eine Klausur. Jede/r Schüler/in muss spätestens sechs Wochen nach Beginn von KS1.1 festlegen, in welchen Fächern er/sie die GFS halten wird.

In diesem Kursblock, dem „Block 1“ muss der Schüler genau 40 Kurse abrechnen. Er kann so maximal 600 Punkte erzielen, muss aber mindestens 200 erreichen. Zwei der Leistungsfächer werden doppelt gewichtet.

Maximal acht der 40 Kurse dürfen „Unterkurse“ sein, maximal drei davon in den zwölf Kursen der Leistungsfächer.

2. Kurswahl

Ein Kurswahlbogen wird bei der Informationsveranstaltung für die 10. Klassen ausgeteilt. Er lässt sich auch als pdf-Datei auf der Homepage des LFG herunterladen:

Jeder Schüler wählt drei fünfstündige Leistungsfächer:

Zwei der drei Leistungsfächer müssen zum Fächerkanon Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (En/Fr/Ru/La), Naturwissenschaften (Bi/Ch/Ph) gehören.

Weitere Fächer müssen verpflichtend zwei- bzw. dreistündig gewählt werden (wenn sie nicht bereits als Leistungsfach gewählt wurden):

  • Zwei Naturwissenschaften und eine Naturwissenschaft (jeweils dreistündig) oder
  • zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft (jeweils dreistündig)
  • Geschichte (zweistündig)
  • Erdkunde (KS 1.2 und 2.1) und Gemeinschaftskunde (KS 1.1 und 2.2) im Wechsel (je
    zweistündig)
  • Religion oder Ethik (zweistündig)
  • Sport (zweistündig)
  • Musik oder Bildende Kunst (zweistündig)

Es müssen insgesamt mindestens 42 Kurse belegt werden.

Zusätzlich zum Pflichtbereich können auch Kurse aus dem Wahlbereich belegt und abgerechnet werden:

  • Vertiefungskurs Mathematik (zwei oder vier Halbjahre)
  • Informatik (zwei oder vier Halbjahre)
  • Astronomie (KS1.1 und KS1.2)
  • Psychologie (KS 1.1 und KS 1.2)
  • Philosophie (KS 1.1 und KS 1.2)
  • Literatur (KS 1.1 und KS 1.2) bzw. Literatur und Theater (vier Halbjahre)

Kurse, die am LFG nicht angeboten werden, können unter Umständen im Rahmen einer Kooperation an anderen Schulen besucht werden.

In den ersten beiden Halbjahren kann ein Seminarkurs belegt werden:

  • Drei Wochenstunden
  • Arbeitsformen, die auf ein Studium vorbereiten
  • Am Ende des 2. Halbjahres wird eine schriftliche Arbeit verfasst; zu dieser findet dann eine
    Präsentationsprüfung mit anschließendem Kolloquium statt.
  • Die Seminarkursnote kann unter Umständen das 5. Prüfungsfach im Abitur ersetzen oder mit doppelter Wertung im Block 1 abgerechnet werden.

3. Die Abiturprüfung (Block II)

Es müssen fünf Prüfungen in fünf Fächern abgelegt werden. Dabei müssen alle Aufgabenbereiche abgedeckt werden:

  • Mathematisch-naturwissenschaftlicher Aufgabenbereich (Ma/Ph/Bi/Ch/NwT/Inf)
  • Sprachlich- literarisch-künstlerischer Aufgabenbereich (De/En/Fr/Ru/La/BK/Mu/LiTh)
  • Gesellschaftswissenschaftlicher Aufgabenbereich (Gk/Geo/Ge/Wi/Re/Eth)

Das Fach Sport zählt zu keinem der drei Aufgabenbereiche.

Die Prüfung erfolgt in drei Fächern schriftlich, in zwei weiteren Fächern mündlich. Unter den fünf Prüfungsfächern müssen die Fächer Deutsch und Mathematik sein. Die schriftliche Prüfung erfolgt in den drei Leistungsfächern.

In den modernen Fremdsprachen kommt zur schriftlichen Prüfung eine Kommunikationsprüfung hinzu; diese wird im vierten Halbjahr am LFG abgenommen und mit der schriftlichen Note verrechnet.

Die mündlichen Prüfungen werden in zwei weiteren Fächern des Wahl- oder Pflichtbereichs abgelegt.

Da Geographie und Gemeinschaftskunde in geringerem Umfang unterrichtet werden, können diese nur gemeinsam als ein mündliches Prüfungsfach gewählt werden.

Die Seminarkursnote kann unter Umständen eine der mündlichen Prüfungen ersetzen.

Die endgültige Wahl der mündlichen Prüfungsfächer erfolgt zu Beginn der KS 2.2. Eine vorläufige Wahl erfolgt bereits mit der Kurswahl.

Die in den Abiturprüfungen erzielten Punkte werden in vierfacher Wertung als „Block II“ in der Gesamtqualifikation verrechnet.

Es können maximal 300 Punkte erzielt werden. Es müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.

Es dürfen in maximal zwei der Prüfungen weniger als 5 NP erzielt werden. Wenn dies in den schriftlichen Prüfungen der Fall sein sollte, kann eine mündliche Zusatzprüfung in einem oder mehreren der schriftlichen Prüfungsfächer erfolgen, deren Ergebnis dann mit dem schriftlichen Ergebnis verrechnet wird.

4. Endnote

Die Abiturnote setzt sich zusammen aus den in Block I und II erzielten Notenpunkten. Der Durchschnitt wird mit Hilfe einer Punkte-Noten Tabelle (siehe „Leitfaden“) ermittelt.